Collax AGBs

Allgemeine Bedingungen für die Nutzung der Webseite www.collax.com

1. Vertragsschluss, Geltungsbereich

Wir, die Collax GmbH, Ismaning bei München (“Collax” oder “Wir”), stellen Ihnen (“Nutzer” oder “Sie”) die Webseiten unter der URL www.collax.com (zusammen die “Website”) ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen (“Bedingungen”) zur Verfügung. Mit der Nutzung der Website erkennen Sie diese an. Damit kommt ein Nutzungsvertrag auf Basis dieser Bedingungen zustande (der “Vertrag”). Dieser wird nicht weiter protokolliert, Sie können aber die Bedingungen ausdrucken. Wenn Sie die Bedingungen nicht anerkennen, dürfen Sie die Website nicht nutzen.

2. Lieferbedingungen

Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Website als solche. Soweit Sie über die Website Lieferungen oder Leistungen bestellen oder in Anspruch nehmen, gelten für diese ggf. besondere Geschäftsbedingungen (die “Besonderen Geschäftsbedingungen”). Auf die jeweils geltenden Besonderen Geschäftsbedingungen werden Sie im Bestell- bzw. Downloadprozess hingewiesen werden.

3. Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Bedingungen sind:

3.1 “Verbraucher”: Nutzer, die (a) keine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, (b) keine juristische Person des öffentlichen Rechts und (c) kein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.

3.2 “EWR”: der Europäische Wirtschaftsraum.

4. Sprachen

Diese Bedingungen liegen in einer deutschen und einer englischen Sprachversion vor. Gegenüber Nutzern, die bei Vertragsschluss ihren Geschäftssitz, Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in Deutschland, Österreich oder der Schweiz haben, gilt die deutsche Sprachversion, gegenüber allen anderen Nutzern gilt die englische Sprachversion.

5. Produktinformationen und -angebote

Produktinformationen und -angebote, die auf der Website veröffentlicht werden, sind unverbindlich. Sie begründen weder verbindliche Beschaffenheitsangaben noch Garantien, noch verpflichten sie zum Abschluß eines Vertrages. Solche Informationen stellen nur Aufforderungen zu Angeboten durch den Nutzer dar.

6. Änderungen

Collax behält sich vor, die Website jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern, einzustellen oder einzelne oder alle Nutzer von der Nutzung auszuschließen.

7. Schutzrechte

Soweit Inhalte der Website sowie darin zur Nutzung oder zum Download angebotene Inhalte, einschließlich des Angebotes von Demo-Versionen von Software (zusammenfassend “Inhalte”) Gegenstand von gewerblichen oder sonstigen Schutzrechten von Collax oder den jeweiligen Anbietern der Inhalte sind, gilt folgendes: Alle Rechte an solchen Inhalten bleiben vorbehalten. Der Nutzer hat jede Nutzung zu unterlassen, die nicht nachfolgend ausdrücklich erlaubt ist.

Der Nutzer ist berechtigt, Inhalte ausschließlich zum Zwecke der Wiedergabe auf seinem Computer zu vervielfältigen und zu nutzen. Der Nutzer ist darüber hinaus widerruflich berechtigt, auf der Website veröffentlichte Texte in angemessenem Umfange für eigene interne Zwecke oder zur nicht gewerblichen Information Dritter zu vervielfältigen und zu verbreiten, soweit (i) jede Kopie den Hinweis auf die Quelle und die Schutzrechte von Collax und/oder alle sonstigen Quellen- oder Schutzrechtshinweise, mit denen der Text auf der Website versehen ist, vollständig und unverändert enthält, (ii) die Texte nicht verändert oder in sinnentstellenden Auszügen verbreitet oder veröffentlicht werden und (iii) die Texte nicht Dritten über ein Netzwerk zur Verfügung gestellt werden. Vorstehende Erlaubnis gilt ausdrücklich nur für Texte und nicht für Designs, Klänge, Graphiken Logos oder das “Look and Feel” der Website.

Schutzrechte der Nutzer: Soweit der Nutzer über die Website Inhalte an Collax oder andere Nutzer weitergibt, sind Collax bzw. die übrigen Nutzer berechtigt diese im Rahmen des vereinbarten Zweckes zu vervielfältigen, zu verbreiten und sonst zu nutzen. Eine Vertraulichkeitspflicht oder sonstige Nutzungsbeschränkung besteht nur bei einem entsprechenden ausdrücklichen Vorbehalt des Nutzers vor der Übermittlung der Inhalte. Soweit der Nutzer Inhalte auf der Website veröffentlicht, hat er als Anbieter von Inhalten gegenüber den anderen Nutzern die Rechte nach vorstehendem Absatz. Der Nutzer steht Collax dafür ein, dass von ihm übermittelte Inhalte (i) mit dem anwendbaren Recht übereinstimmen, (ii) inhaltlich richtig sind und (iii) keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere, dass der Inhaber der Schutzrechte an solchen Inhalten der vorstehenden Nutzung zugestimmt hat. Collax übernimmt gegenüber dem Nutzer, der Inhalte auf der Website veröffentlicht, keine Haftung dafür, dass andere Nutzer die vorstehenden Beschränkungen einhalten.

8. Pflichten der Nutzer

Die Nutzer verpflichten sich, es zu unterlassen, bei der Nutzung der Website andere Nutzer oder Collax zu behindern oder auszuspähen oder die Website für andere als die vorgesehenen Zwecke zu nutzen oder in einer Weise zu benutzen, die den technischen Ablauf stört oder überlastet. Collax behält sich vor, diese Pflichten durch verbindliche Benutzungsrichtlinien zu konkretisieren.

Freistellung: Der Nutzer steht Collax dafür ein, dass er die Website ausschließlich in Übereinstimmung mit dem jeweils anwendbaren Recht und diesen Nutzungsbedingungen nutzt und im Zusammenhang mit der Nutzung der Website keine Rechte Dritter verletzt. Der Nutzer stellt Collax von allen Ansprüchen Dritter (einschließlich der öffentlichen Hand) frei, die gegenüber Collax mit der Begründung erhoben werden, der Nutzer habe (i) die für ihn geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Bestimmungen des Aufsichts-, Wettbewerbs- und Datenschutzrechts, (ii) seine Pflichten und Zusicherungen nach diesen Nutzungsbedingungen oder (iii) Rechte Dritter verletzt und ersetzt Collax alle damit verbundenen Aufwendungen einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung

Collax ist – jederzeit widerruflich – damit einverstanden, dass Dritte Hyperlinks (“links”) auf die Website setzen, aber nur soweit (i) durch das Setzen des links nicht der unzutreffende Eindruck einer geschäftlichen Verbindung mit - oder einer Billigung einer fremden Leistung oder eines fremden Geschäftsbetriebes durch - Collax geschaffen wird, (ii) die Website in einem neuen Fenster und vollständig wiedergegeben wird und auch sonst dem Betrachter deutlich wird dass es sich um einen Inhalt von Collax handelt (keine “frames”). Links, die den vorgenannten Anforderungen nicht entsprechen, sind ausdrücklich verboten.

Soweit Collax einen link auf einen fremden Inhalt setzt, bedeutet dieses nicht, dass Collax den fremden Inhalt billigt oder sich zueigen macht. Collax lehnt jede Haftung für verlinkte Inhalte ab.

11. Haftung

Eine vertragliche oder außervertragliche Schadensersatzpflicht seitens Collax besteht nur, sofern der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Für die schuldhafte Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit einer natürlichen Person haftet Collax auch bei nur einfacher Fahrlässigkeit. Zusätzlich haftet Collax auch für die nur einfach fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, allerdings der Summe nach begrenzt auf die Vermögensnachteile, die Collax bei Abschluß des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätte voraussehen müssen.

Wesentliche Vertragspflichten im vorgenannten Sinne sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages und die Erreichung des Vertragszweckes überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig nach Inhalt und Zweck des Vertrages vertrauen darf.

11.1: Für Schäden im Zusammenhang mit dem Verlust von Daten haftet Collax nur insoweit wie diese nicht durch eine tägliche, alternierende Datensicherung hätten vermieden werden können.

11.2: Im Vertrag oder diesen Bedingungen vereinbarte Beschränkungen der Haftung von Collax gelten auch für die etwaige persönliche Haftung der Organe, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen von Collax.

11.3: Die Haftung von Collax im Zusammenhang mit Sach- oder Rechtsmängeln von Liefergegenständen, die ohne Vergütung zur Verfügung gestellt werden, z.B. Demo-Versionen von Software, ist auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und arglistig verschwiegene Mängel beschränkt.

Collax kann in sich abgeschlossene Teillieferungen oder Teilleistungen gesondert zur Abnahme stellen (Teilabnahme). Die Abnahme der Gesamtleistung ist dann mit der letzten Teilabnahme erfolgt. Eine gesonderte Endabnahme findet nicht statt.

11.4: Eventuelle zwingende Produkthaftungsansprüche nach Produkthaftungsgesetz sowie Ansprüche aus einer etwaigen Beschaffenheitsgarantie, bleiben von den vorstehenden Einschränkungen unberührt.

12. Fremde Inhalte

Für fremde Inhalte ist die Haftung von Collax zusätzlich nach Maßgabe des Teledienstegesetzes beschränkt.

13. Erklärungen

Alle nach dem Vertrag oder diesen Bedingungen abzugebenden Erklärungen und Mitteilungen sind nur in Textform wirksam.

14. Abtretung

Der Nutzer ist nur mit der vorherigen Zustimmung von Collax berechtigt, die Rechte aus dem Vertrag - mit Ausnahme von Zahlungsansprüchen - abzutreten. Die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden.

15. Teilnichtigkeit

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht berührt.

16. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist Ismaning bei München.

17. Rechtswahl

Die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien unterliegen deutschem Recht mit Ausnahme der UN-Kaufrechtskonvention.

Bei Verträgen mit Nutzern, die bei Vertragsschluss ihren gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Deutschlands haben und den Vertrag zu einem Zweck schließen, der nicht ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, über Dienstleistungen, die ganz oder teilweise in diesem Aufenthaltsstaat zu erbringen sind, oder über die Lieferung beweglicher Sachen, bleiben die zwingenden gesetzlichen Schutzbestimmungen dieses Aufenthaltsstaates von der vorstehenden Rechtswahl unberührt, wenn:

  • dem Vertrag ein Angebot oder eine Werbung in dem Aufenthaltsstaat vorangegangen ist und der Nutzer in diesem Staat die zum Abschluss des Vertrages erforderliche Rechtshandlung vorgenommen hat oder
  • Collax oder ein Vertreter von Collax in dem Aufenthaltsstaat die Bestellung entgegengenommen hat.

18. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder diesen Bedingungen sind die Gerichte am Sitz von Collax ausschließlich zuständig, sofern der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Gleiches gilt, wenn sich der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Nutzers zum Zeitpunkt der Klageerhebung entweder nicht im Inland befindet oder unbekannt ist, es sei denn, der Nutzers schließt den Vertrag zu einem Zweck, der nicht seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden kann und hat bei Vertragsschluss:

a) seinen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat des EWR als Deutschland, in welchem Collax eine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit, in deren Bereich der Vertrag fällt, ausübt oder auf welchen Collax eine solche Tätigkeit ausrichtet

oder

b) seinen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat des Luganer Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen v. 16.09.1988 als Deutschland, wobei (i) der Vertrag Dienstleistungen oder die Lieferung beweglicher Sachen zum Gegenstand hat und (ii) dem Vertrag ein Angebot oder eine Werbung in diesem Mitgliedsstaat vorangegangen ist und (iii) der Nutzers in diesem Staat die zum Abschluss des Vertrages erforderliche Rechtshandlung vorgenommen hat.

Collax ist in jedem Falle auch berechtigt, den Nutzer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

Ismaning bei München, November 2012.

Collax Allgemeine Lieferbedingungen

A. Allgemeine Bestimmungen

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für Lieferungen, Leistungen und Lizenzen jeder Art, die die Collax GmbH, Ismaning bei München (“Collax”) gegenüber ihren Kunden erbringt, soweit in dem zwischen Ismaning und dem Kunden abgeschlossenen Kauf-, Lizenz-, Dienst-, Werk- oder sonstigen Vertrag (“Vertrag”) keine entgegenstehenden Vereinbarungen getroffen werden.

Diese Bedingungen gehen davon aus, dass der Kunde eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine sonstige Person oder Personenmehrheit ist, die bei Abschluss des Vertrages über die Lieferung von Sachen, Rechten und Lizenzen oder die Herstellung von körperlichen oder unkörperlichen Werken (zusammenfassend “Liefergegenstände”) oder über sonstigen Lieferungen oder Leistungen von Collax im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (“Kunde(n)”). Interessenten, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen (Verbraucher), sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Collax berechtigt, Leistungen von Collax in Anspruch zu nehmen.

2. Sprachen

Diese Bedingungen liegen in einer deutschen und einer englischen Sprachversion vor. Wird dem Kunden nur eine Sprachversion zur Verfügung gestellt, gilt diese. Werden beide zur Verfügung gestellt, gilt im Falle von Abweichungen folgendes: gegenüber Kunden, die bei Vertragsschluss ihren Geschäftssitz, Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in Deutschland, Österreich oder der Schweiz haben, gilt die deutsche Sprachversion, gegenüber allen anderen Kunden gilt die englische Sprachversion.

3. Widerspruchsklausel

Den Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen, soweit ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde. Eine solche Zustimmung gilt nur für den Einzelfall, nicht für frühere oder künftige Lieferungen und Leistungen.

4. Kostenvoranschläge

Kostenvoranschläge sind unverbindlich.

5. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, von der jeweils anderen Partei erhaltene vertrauliche geschäftliche und technische Informationen streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich für Zwecke des Vertrages zu verwenden. Diese Beschränkung gilt nicht für Informationen, die nachweislich zur Zeit der Überlassung öffentlich oder dem Empfänger bereits bekannt waren oder nach Überlassung an den Empfänger veröffentlicht werden, ohne dass der Empfänger dies zu vertreten hätte. Jede Partei steht dafür ein, dass die Bestimmungen dieser Vertraulichkeitsklausel auch von ihren Angestellten, Erfüllungsgehilfen und Beratern beachtet werden, und zwar auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen der Partei und solchen Angestellten, Erfüllungsgehilfen oder Beratern. Der Empfänger unterrichtet den Inhaber unverzüglich, wenn ihm von dem Inhaber übermittelte vertrauliche Informationen bereits bekannt waren, Informationen, die der Inhaber als vertraulich ansieht, bekannt geworden sind, oder er von einem Gericht, einer Behörde oder einem Dritten aufgefordert wird, vertrauliche Informationen mitzuteilen. Diese Vertraulichkeitsklausel bleibt auch nach Beendigung des Vertrages wirksam.

6. Anpassungen dieser Bedingungen oder laufender Gebühren

Anpassungen dieser Bedingungen oder laufender Gebühren kann Collax im laufenden Vertragsverhältnis wie folgt einseitig vornehmen:

6.1: Collax ist berechtigt, diese Bedingungen sowie etwaige laufende Gebühren durch einseitige Erklärung mit Wirkung für die Zukunft unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende der vereinbarten Mindestlaufzeit oder zu einem sonstigen Zeitpunkt, zu dem der Vertrag ordentlich gekündigt werden könnte, abzuändern.

Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat mit Wirkung zum Änderungszeitpunkt zu kündigen. Macht er hiervon keinen Gebrauch, wird die Änderung wirksam.

Die Änderung wirkt sich ausschließlich auf künftige Leistungen aus laufenden Dauerschuldverhältnissen wie z.B. Verträgen über Wartungsleistungen oder die Gewährung befristeter Lizenzen aus, bereits erteilte unbefristete Lizenzen bleiben von der Änderung unberührt.

6.2: Unbeschadet vorstehender Ziffer 6.1 ist Collax auch berechtigt, eine laufende Vergütung unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines beliebigen Kalendermonats zu erhöhen, wenn und soweit dies aufgrund von Steigerungen der Lohn- und Lohnnebenkosten der mit der Erbringung der Leistungen befassten Angestellten und/oder der Beschaffungskosten der für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Materialien und Dienstleistungen erforderlich ist. Übersteigt die Erhöhung 10% der für das jeweils vorhergehende Jahr geltenden Vergütung, so ist der Kunde berechtigt, den Vertrag ungeachtet einer eventuell vereinbarten Mindestlaufzeit seinerseits unter Einhaltung einer Frist von einem Monat mit Wirkung zum Änderungszeitpunkt zu kündigen. Macht er hiervon keinen Gebrauch, wird die Änderung wirksam.

7. Erklärungen

Alle nach dem Vertrag oder diesen Bedingungen abzugebenden Erklärungen und Mitteilungen sind nur in Textform wirksam.

8. Abtretung

Der Kunde ist nur mit der vorherigen Zustimmung von Collax berechtigt, die Rechte aus dem Vertrag - mit Ausnahme von Zahlungsansprüchen - abzutreten. Die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden.

9. Teilnichtigkeit

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht berührt.

10. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist Ismaning bei München.

11. Rechtswahl

Die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien unterliegen deutschem Recht mit Ausnahme der UN-Kaufrechtskonvention.

12. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder diesen Bedingungen sind die Gerichte am Sitz von Collax ausschließlich zuständig, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gleiches gilt, wenn sich der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Kunden zum Zeitpunkt der Klageerhebung entweder nicht im Inland befindet oder unbekannt ist. Collax ist in jedem Falle auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

B. Liefer- und Zahlungsbedingungen

13. Lieferbedingungen

Alle Lieferungen von Liefergegenständen erfolgen ab Lager Osterholz-Scharmbeck, Incoterms 2000. Entsprechend verstehen sich auch die von Collax angegebenen Preise. Sofern nicht anders vereinbart, trägt Collax für Versand, Verpackung und Versicherung auf Kosten des Kunden Sorge.

14. Liefertermine

Liefertermine sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung als “verbindlich” verbindlich. Ihre Einhaltung setzt die Erfüllung aller vom Kunden zu erfüllenden Lieferbedingungen voraus. Fixgeschäfte bedürfen ausdrücklicher Bestätigung.

15. Teillieferungen

Teillieferungen bleiben vorbehalten.

17. Abnahme

Von Collax erstellte Werke sind innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe vom Kunden in Anwesenheit von Vertretern beider Parteien abzunehmen. Die Abnahme ist seitens des Kunden schriftlich zu bestätigen, wenn die in der Leistungsbeschreibung genannten Spezifikationen im Wesentlichen erfüllt sind. Solange Collax die schriftliche Abnahmebestätigung des Kunden nicht übergeben wurde, ist der Kunde nicht berechtigt, das Werk zu benutzen. Wenn der Kunde das Werk dennoch nutzt, gilt dies als Abnahme.

Collax kann in sich abgeschlossene Teillieferungen oder Teilleistungen gesondert zur Abnahme stellen (Teilabnahme). Die Abnahme der Gesamtleistung ist dann mit der letzten Teilabnahme erfolgt. Eine gesonderte Endabnahme findet nicht statt.

18. Zahlungsziel

Alle Rechnungen sind netto (ohne Abzug) sofort zur Zahlung fällig, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Der Kunde kommt auch ohne Mahnung mit der Zahlung spätestens zwei Wochen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug.

19. Umsatzsteuer

Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in die von Collax genannten Preise eingeschlossen, sondern wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen und von Kunden bezahlt.

20. Preisliste

Lieferungen und Leistungen, für die keine bestimmte Vergütung vereinbart wurde, werden nach Maßgabe der bei Eingang der Bestellung geltenden Collax-Preisliste berechnet.

21. Aufrechnung

Die Aufrechnung durch den Kunden ist nur zulässig, wenn die zugrunde liegenden Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Dies gilt auch für die Geltendmachung von - auch kaufmännischen - Zurückbehaltungsrechten und insbesondere auch für die Minderung laufender Zahlungen an Collax aufgrund von angeblichen Mängeln von Liefergegenständen; dem Kunden bleibt in diesem Falle vorbehalten, diesbezüglich nach Zahlung Rückzahlung aus Bereicherungsrecht bzw. Schadenersatz nach Maßgabe des Vertrages geltend zu machen.

Collax ist berechtigt, Leistungen aus dem Vertrag auch aufgrund von Ansprüchen gegen den Kunden aus anderen rechtlichen Verhältnissen zurückzubehalten.

22. Obliegenheiten des Kunden

Falls nicht anders vereinbart, obliegt es dem Kunden, die für die Funktion der Liefergegenstände erforderliche Umgebung gemäß etwaigen Herstellerrichtlinien zu schaffen und Collax alle erforderlichen Informationen und Auskünfte zu geben. Soweit Collax dem Kunden für die Installationsvorbereitung ein Unternehmen benennt, gilt dieses nicht als Erfüllungsgehilfe von Collax.

23. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von Collax. Der Kunde ist verpflichtet, Collax von allen Zugriffen Dritter auf die dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Waren (Vorbehaltsware), insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder sonstigen Beschlagnahmen, und von allen an der Vorbehaltsware eingetretenen Schäden unverzüglich zu unterrichten. Sofern die Ware in ein Land verbracht wird, in dem der vorstehende Eigentumsvorbehalt nicht in vollem Umfang wirksam ist, ist der Kunde verpflichtet, Collax eine gleichwertige Sicherheit zu verschaffen.

C. Schutzrechte

24. Schutzrechte

Das Recht des Kunden, Liefergegenstände, die durch Schutzrechte geschützt sind, zu nutzen, ist auf die internen Geschäftszwecke des Kunden beschränkt und bestimmt sich ausschließlich nach dem Vertrag und diesen Bedingungen. Alle sonstigen Rechte an solchen Liefergegenständen bleiben vorbehalten. Der Quellcode von Software wird nur geliefert, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

25. Entwicklungsergebnisse

Sämtliche Schutz-, Nutzungs- und Verwertungsrechte an und aus sämtlichen (a) Bearbeitungen oder Umarbeitungen von - oder abgeleiteten Werken aus – Liefergegenständen, auch wenn diese durch oder für den Kunden entwickelt werden und (b) Liefergegenständen oder sonstigen Entwicklungsergebnissen, die von Collax oder ihren Erfüllungsgehilfen – ggf. gemeinsam mit dem Kunden - im Zusammenhang mit dem Vertrag geschaffen werden, stehen weltweit ausschließlich Collax zu. Der Kunde überträgt diese hiermit auf die dies annehmende Collax.

Zur Klarstellung: Collax stehen keine Rechte an vom Kunden unabhängig entwickelten, abtrennbaren, d.h. ohne Verletzung der Rechte von Collax an der Software verwertbaren, Verbesserungen zu.

Soweit eine Übertragung der Rechte rechtlich nicht zulässig ist, steht der Kunde Collax für die kosten- und lastenfreie Einräumung einer ausschließlichen, räumlich und zeitlich unbeschränkten, gebührenfreien, ohne Zustimmung abtretbaren und unterlizenzierbaren Lizenz für alle bekannten Nutzungsarten ein. Der Kunde gewährt diese hiermit der dies annehmenden Collax. Soweit die Entwicklung im Auftrag des Kunden erfolgte, erhält dieser lediglich ein nicht-ausschließliches Nutzungsrecht nach Maßgabe des Vertrages und dieser Bedingungen.

D. Gewährleistung und Haftung

26. Sach- und Rechtsmängel

Soweit der Kunde Liefergegenstände bei einem Händler erworben hat, sind Ansprüche bei Sach- oder Rechtsmängeln ausschließlich diesem gegenüber nach Maßgabe des mit ihm geschlossenen Vertrages geltend zu machen. In allen anderen Fällen gilt folgendes:

26.1: Die Rechte des Kunden bei Sach- oder Rechtsmängeln sind ausgeschlossen, soweit der Liefergegenstand nur unerheblich von Beschaffenheitsangaben abweicht und/oder die Eignung des Liefergegenstandes für die geschuldete Verwendung nur unerheblich eingeschränkt ist.

26.2: Der Kunde hat Liefergegenstände unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und Mängel oder Abweichungen zu rügen. Soweit der Kunde bei ordnungsgemäßer Prüfung erkennbare Lieferabweichungen, insbesondere Mängel, Mengenabweichungen oder Lieferung anderer als der bestellten Liefergegenstände nicht unverzüglich nach Ablieferung rügt, gelten diese als genehmigt wie geliefert. Die Rüge ist nicht mehr unverzüglich, wenn sie Collax nicht innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung zugeht.

26.3: Collax behält sich die Wahl der Art der Nacherfüllung vor. Übt Collax das Wahlrecht nicht innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist aus, geht es auf den Kunden über. Collax behält sich – auch bei Werkverträgen - zwei Nacherfüllungsversuche vor, es sei denn, dieses ist dem Kunden im Einzelfall unzumutbar.

26.4: Die Rechte des Kunden bei Sach- oder Rechtsmängeln sind ausgeschlossen, soweit der Kunde den Liefergegenstand (a) für einen anderen als den vertraglich festgelegten Zweck oder entgegen den gesetzlichen Vorschriften oder etwaigen vom Hersteller herausgegebenen Richtlinien einsetzt oder (b) ohne schriftliche Zustimmung von Collax (i) bearbeitet oder verändert oder (ii) zusammen mit anderer Soft- oder Hardware einsetzt, die nicht vom Hersteller des Liefergegenstandes ausdrücklich für eine solche Verwendung zugelassen ist, es sei denn, dass die vorgenannten Umstände für den Mangel nicht ursächlich waren.

26.5: Die Rechte des Kunden bei Rechtsmängeln sind ausgeschlossen, soweit sie sich auf Rechte beziehen, die nur außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz gelten oder soweit der Kunde nicht Collax auf Verlangen vollumfänglich die Verteidigung überläßt und alle erforderlichen Vollmachten erteilt.

26.6: Die Liefergegenstände sind ausschließlich zur Nutzung durch Unternehmen bestimmt, so dass gesetzliche Rückgriffsansprüche ausgeschlossen, soweit nicht eine Abgabe an Verbraucher ausnahmsweise gesondert schriftlich vereinbart ist. Jeder Rückgriff ist ausgeschlossen, soweit der Kunde den Gewährleistungsfall Collax nicht innerhalb von 5 Tagen in Textform anzeigt. Aufwendungsersatz wird ausschließlich durch Warengutschriften geleistet. Ein Anspruch auf Barauszahlung ist ausgeschlossen.

27. Beschaffenheitsgarantien

Beschaffenheitsgarantien bedürfen in jedem Falle einer ausdrücklichen Erklärung von Collax. Eine selbständige Herstellergarantie, die einem Liefergegenstand beigefügt ist, begründet im Zweifel keine Beschaffenheitsgarantie.

28. Haftung

Eine vertragliche oder außervertragliche Schadensersatzpflicht seitens Collax besteht nur, sofern der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Für die schuldhafte Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit einer natürlichen Person haftet Collax auch bei nur einfacher Fahrlässigkeit. Zusätzlich haftet Collax auch für die nur einfach fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, allerdings der Summe nach begrenzt auf die Vermögensnachteile, die Collax bei Abschluß des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätte voraussehen müssen.

Wesentliche Vertragspflichten im vorgenannten Sinne sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages und die Erreichung des Vertragszweckes überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig nach Inhalt und Zweck des Vertrages vertrauen darf.

28.1: Für Schäden im Zusammenhang mit dem Verlust von Daten haftet Collax nur insoweit wie diese nicht durch eine tägliche, alternierende Datensicherung hätten vermieden werden können. Ebenso haftet Collax nicht für Schäden, die durch Liefergegenstände verursacht worden sind, sofern diese Schäden aufgrund einer Überprüfung der Arbeitsergebnisse derselben in regelmäßigen Abständen hätten vermieden werden können.

28.2: Im Vertrag oder diesen Bedingungen vereinbarte Beschränkungen der Haftung von Collax gelten auch für die etwaige persönliche Haftung der Organe, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen von Collax.

28.2: Im Vertrag oder diesen Bedingungen vereinbarte Beschränkungen der Haftung von Collax gelten auch für die etwaige persönliche Haftung der Organe, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen von Collax.

28.3: Die Haftung von Collax im Zusammenhang mit Sach oder Rechtsmängeln von Liefergegenständen, die ohne Vergütung zur Verfügung gestellt werden, z.B. Demo- Versionen von Software, ist auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und arglistig verschwiegene Mängel beschränkt.

28.4: Eventuelle zwingende Produkthaftungsansprüche nach Produkthaftungsgesetz sowie Ansprüche aus einer etwaigen Beschaffenheitsgarantie, bleiben von den vorstehenden Einschränkungen unberührt.

29. Verjährung

Ansprüche des Kunden bei Mängeln von Liefergegenständen verjähren bei neu hergestellten Liefergegenständen nach einem Jahr, bei gebrauchten Liefergegenständen nach sechs Monaten. Mit Ablauf der vereinbarten Verjährungsfristen erlischt auch das gesetzliche Rücktrittsrecht.

Für Ansprüche:

  • bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder
  • in Bezug auf Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendung für ein Bauwerk verwandt worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben oder
  • in Bezug auf Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendung für ein Bauwerk verwandt worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben oder
  • aus Beschaffenheitsgarantien sowie

für den gesetzlichen Rückgriff und das Recht, sich bei einer von Collax zu vertretenden Pflichtverletzung, die kein Mangel ist, vom Vertrag zu lösen, gilt jedoch stets die gesetzliche Verjährungsfrist.

Für den Beginn der Verjährung gelten jeweils die gesetzlichen Vorschriften.

Unternimmt Collax bzgl. eines Liefergegenstandes die Nacherfüllung, führt dieses nicht zu einem Neubeginn der Verjährung der Rechte des Kunden bei Mängeln in Bezug auf den nachgebesserten Liefergegenstand (einschließlich etwaiger Ersatz- oder Austauschteile) bzw. den nachgelieferten Ersatzgegenstand. Diese Rechte verjähren vielmehr unbeschadet der Nacherfüllung mit Ablauf der für den nachgebesserten oder ersetzen Liefergegenstand geltenden, verbleibenden Verjährungsfrist mit der Maßgabe, dass die Verjährung frühestens drei Monate nach Abschluss der Nacherfüllung oder der Verweigerung weiterer Nacherfüllungsversuche eintritt.

E. Besondere Bedingungen für Software Reseller

Soweit der Kunde ein Wiederverkäufer (“Reseller”) ist, der von Collax gelieferte Software (“Collax Software”) an dritte Lizenznehmer (“Endnutzer”) abgibt, gilt ergänzend folgendes:

30. Nutzungsumfang

Der Reseller ist nur berechtigt, Kopien der Collax Software an Endnutzer weiterzugeben oder diesen den Zugriff auf die Collax Software zu erlauben, wenn und soweit er diesen Endnutzern zum Schutze der Rechte von Collax vertraglich Nutzungsbeschränkungen mindestens in dem in der jeweils gültigen Collax Endnutzerlizenz festgelegten Umfang auferlegt und angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung dieser Beschränkungen ergreift. Der Reseller hat in diesem Fall Collax für jede Verletzung von Schutzrechten durch diese Dritten einzustehen und Collax von sämtlichen Ansprüchen der Dritten im Zusammenhang mit der Collax Software freizustellen, die nicht auf einer Verletzung des Vertrages durch Collax beruhen.

31. Subskriptionslizenzen

Subskriptionslizenzen gewähren nur ein zeitlich befristetes Nutzungsrecht an der Collax Software. Die Laufzeit des entgeltlichen Überlassungsvertrages und damit des Nutzungsrechts verlängert sich automatisch nach Maßgabe von Ziffer 33.

Collax wird die Collax Software, die Gegenstand der Subskription ist, während der Vertragslaufzeit in vertragsgemäßem Zustand erhalten. Der Reseller hat aber die Collax Software und deren Arbeitsergebnisse nach Installation und danach regelmäßig zu testen und Mängel oder Abweichungen unverzüglich zu rügen. Soweit diese Tests nicht ordnungsgemäß durchgeführt und/oder bei ordnungsgemäßer Prüfung erkennbare Mängel oder Abweichungen nicht unverzüglich gerügt werden, gelten diese als genehmigt. Die Rüge ist nicht mehr unverzüglich, wenn sie Collax nicht innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis oder Kennenmüssen des Mangels oder der Abweichung zugeht. Der Endnutzer gilt in Bezug auf die Obliegenheiten nach dieser Ziffer als Erfüllungsgehilfe des Resellers. Im übrigen git Abschnitt D dieser Bedingungen auch für Subskriptionslizenzen.

32. Wartung

Im Rahmen der Collax Wartung für Kauflizenzen erhält der Reseller das Recht, während des Wartungszeitraums kostenlos Updates, Upgrades und auch neue Versionen der Collax Software zu erhalten. Gegenstand der Collax Wartung ist nur die Lieferung von Standardsoftware an den Reseller, nicht die Softwareentwicklung/-anpassung, die Anwenderunterstützung oder die individuelle Fehlersuche/-behebung. Diese sind ggf. gesondert erhältlich. Collax Wartung kann nur durchgehend ab der Erst-Registrierung der Collax Software und nur für alle Endnutzer einer Lizenz erworben werden. Die Laufzeit der entgeltlichen Collax Wartung verlängert sich automatisch nach Maßgabe von Ziffer 33.

33. Subskriptionslizenzen und Collax Wartung für Kauflizenzen

Subskriptionslizenzen und Collax Wartung für Kauflizenzen werden mit unterschiedlichen befristeten Laufzeiten angeboten. Die vereinbarte Laufzeit ist auf dem Lizenzzertifikat bzw. dem Wartungsschein angegeben. Die dort vereinbarte Frist beginnt mit dem Tag der Registrierung der Collax Software durch den Endnutzer und endet mit dem Jahrestag der Registrierung, der der auf dem Lizenzzertifikat bzw. dem Wartungsschein als Nutzungs- oder Wartungsdauer angegebenen Anzahl von Jahren entspricht, d.h. dem ersten Jahrestag bei einer Nutzungs-/Wartungsdauer von einem Jahr, dem dritten bei einer Nutzungs- /Wartungsdauer von drei Jahren usw. (der “Ablauftermin”).

Der Überlassungs- oder Wartungsvertrag zwischen Collax und dem Reseller verlängert sich von Jahr zu Jahr automatisch bis zum nächstfolgenden Jahrestag der Registrierung wenn der Überlassungs- oder Wartungsvertrag nicht von einer Partei unter Wahrung einer Kündigungsfrist von drei Monaten mit Wirkung zum Ablauftermin gekündigt wird. Mit der Verlängerung des Überlassungsvertrages verlängert sich das Nutzungsrecht des Endnutzers. Mit der Verlängerung des Wartungsvertrages verlängert sich das Recht des Resellers zur Inanspruchnahme der Wartung

Bei Verlängerung des Überlassungs- oder Wartungsvertrages ist der Reseller verpflichtet, an Collax die vereinbarte Jahresgebühr zu bezahlen. Ist keine besondere Vereinbarung getroffen, gilt die zuletzt vereinbarte Gebühr fort und die Rechnungsstellung für Vertragsverlängerungen erfolgt vertragsjährlich im vorhinein. Preis- und Bedingungsanpassungen gemäß diesen Bedingungen bleiben vorbehalten.

Es obliegt dem Reseller, mittels der Registrierungsdatenbank rechtzeitig vor dem jeweiligen Ablauftermin für eine Verlängerung seines Überlassungs- oder Wartungsvertrages mit dem Endnutzer und eine Rechnungsstellung an diesen für das Folgejahr zu sorgen.

34. Buchprüfung

Der Reseller verpflichtet sich, über den Vertrieb der Collax Software und die Einhaltung seiner Pflichten vollständige und zutreffende Unterlagen zu unterhalten. Collax ist berechtigt, die Bücher, Schriften und Unterlagen des Kunden auf Verlangen durch einen unabhängigen Buchprüfer oder Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen, der die Identität der Endnutzer Collax nicht offenbaren darf, um die Einhaltung des Vertrages und dieser Bedingungen durch den Kunden zu überwachen. Die Kosten der Prüfung trägt Collax, soweit nicht die Prüfung einen Vertragsverstoß des Kunden und/oder eine Verkürzung von Zahlungen an Collax um mehr als 5% im Prüfungszeitraum ergibt. In diesem Falle trägt der Kunde die Kosten.

F. Datenschutz

35. Auftragsdatenverarbeitung durch Collax

Soweit Collax im Rahmen der Software-Unterstützung oder sonstiger Dienst- oder Werkleistungen für den Kunden Zugang zu personenbezogenen Daten oder zu Daten, die einer besonderen gesetzlichen oder beruflichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, hat oder ein solcher Zugang nicht ausgeschlossen werden kann, wird Collax ausschließlich Personal einsetzen, das über die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen belehrt und in schriftlicher Form zur Verschwiegenheit und zur Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet wurde. Solche Daten dürfen nur für die Auftragsabwicklung und in Übereinstimmung mit den Weisungen des Kunden verwendet werden und sind danach zu löschen bzw. zu sperren. Eine Unterbeauftragung solcher Leistungen darf nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden erfolgen. Collax wird die Einhaltung des Datenschutzes durch sein Personal überwachen und geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherung ergreifen. Der Kunde hat das Recht, unabhängige Prüfungen der Verwendung solcher Daten bei Collax vornehmen zu lassen, soweit gesetzliche Vorschriften solche Prüfungen im Rahmen der ordnungsgemäßen Ausführung der Geschäfte des Kunden vorschreiben.

36. Collax als Verantwortliche Stelle

Soweit Collax im Rahmen des Vertrages personenbezogene Daten als Verantwortliche Stelle erhebt, erfolgt dieses für eigene Zwecke, nämlich für die Erbringung der vom Kunden in Anspruch genommenen Leistungen von Collax. Collax verpflichtet sich ausdrücklich dazu, dass die Verarbeitung und Nutzung der übermittelten Daten ausschließlich in Übereinstimmung mit dem deutschen Datenschutzrecht erfolgt. Collax wird in jedem Falle das Datengeheimnis wahren. Die Verarbeitung der Daten erfolgt gegenwärtig ausschließlich auf Servern im Bereich des europäischen Wirtschaftsraumes. Collax wird die personenbezogenen Daten ggf. auch an Dritte weitergeben, die Collax in die Leistungserbringung einschaltet. Collax wird in diesem Falle die Dritten verpflichten, die vorgenannten Beschränkungen zu beachten. Soweit der Kunde personenbezogene Daten Dritter an Collax übermittelt, steht er Collax dafür ein, dass die Betroffenen der Übermittlung an und der Bearbeitung oder Nutzung durch Collax zugestimmt haben.

Ismaning bei München, Oktober 2009.